Unterbringung
GeflüchteteR Menschen

Informationen über die mögliche Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes

In der Ratssitzung am 02.12.2024 hat sich der Stadtrat mehrheitlich für die Errichtung einer ZUE und deren Betrieb durch die Bezirksregierung ausgesprochen. Der Betrieb der ZUE ist auf die Dauer von 10 Jahren und eine Höchstbelegung von 360 Menschen begrenzt. (siehe unten: Ratssitzungen vom 2. und 9. Dezember.)

Der Entschluss wurde gefaßt vor dem Hintergrund, dass die Stadt verpflichtet ist, zugewiesene Flüchtlinge aufzunehmen. Bei den eigenen Unterbringungseinrichtungen (städtische Notunterkünfte, Holzständer- oder Containerbauten für jeweils ca. 60 Menschen und zugemietete Wohnungen) stößt die Stadt an ihre Grenzen, ebenso bei der Zahl der Kita- und Schulplätze sowie der verfügbaren Standorte und der für die Betreuung nötigen Mitarbeiter.  Wird eine ZUE errichtet, übernimmt die Bezirksregierung die Betreuung der dort lebenden Flüchtlinge, sorgt für erste Sprach- und Integrationskurse und trägt den Großteil der anfallenden Kosten. Zugleich werden die dort zugewiesenen Menschen auf die Aufnahmequote der Stadt angerechnet.

Da ein Bürgerbegehren gegen die Errichtung einer ZUE angestrengt wird, trifft die Stadt parallel weiterhin Vorkehrungen für die Errichtung städtischer Notunterkünfte, da sie weiterhin von regelmäßigen Zuweisungen von Flüchtlingen durch das Land ausgehen muss. Gehen die Zuweisungen im aktuellen Maße weiter, werden im kommenden Sommer die vorhandenen Kapazitäten erschöpft sein.

Sowohl für die ZUE als auch für die nächsten beiden kommunalen Unterbringungseinheiten in Containerbauweise ist nach Abwägung aller Alternativen ein städtisches Grundstück "Im Mersch" der geeignetste Standort.

Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss

Die Bürgerinitiative „In Vielfalt ohne Angst“ hat gegen den Ratsbeschluss ein Bürgerbegehren initiiert. Es richtet sich gegen den Ratsentscheid zur Errichtung der ZUE vom 02.12.2024. Der Rat hat am 09.12. über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beschlossen

  • Die Initiatoren haben bis zum 04.03.2025 Zeit, 2.744 gültige Unterschriften vorzulegen.
  • Liegen ausreichend gültige Unterschriften vor, kann der Rat dem Bürgerbegehren entsprechen oder es ablehnen.
  • Kommt es zu einer Ablehnung wird innerhalb von drei Monaten nach diesem Beschluss ein Bürgerentscheid durchgeführt. Diese Abstimmung erfolgt als Briefabstimmungsverfahren.
  • Der Bürgerentscheid ist erfolgreich bei Mehrheit der gültigen Stimmen, wenn diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Bürger*innen beträgt. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Vor Ablauf von zwei Jahren kann er nur auf Initiative des Rates durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

Aktuelle Flüchtlingssituation:

  • In Rheda-Wiedenbrück leben aktuell rd. 1.300 Geflüchtete, davon 900 in städtischen Unterkünften oder in von der Stadt angemietetem Wohnraum.
  • In den letzten 10 Jahren sind im Durchschnitt pro Monat 9 Geflüchtete hinzugekommen, d.h. 107 Geflüchtete pro Jahr, die die Stadt Rheda-Wiedenbrück unterbringen musste.
  • In den letzten drei Jahren sind im Durchschnitt 15 Personen pro Monat hinzugekommen. Bei gleichbleibenden Zuwächsen reichen die städtischen Unterbringungskapazitäten spätestens im Herbst 2025 nicht mehr aus.
  • Die Stadt Rheda-Wiedenbrück, d.h. die städtische Verwaltung, aber auch die Kitas und Schulen kommen bereits jetzt an ihre Leistungsgrenzen bei der Unterbringung und Betreuung/Beschulung der Geflüchteten.
  • Es ist leider nicht davon auszugehen, dass die derzeitigen bundespolitischen Maßnahmen kurz- und mittelfristig dazu führen, dass die Anzahl der Geflüchteten deutlich abnimmt.
  • Die auch für Rheda-Wiedenbrück zuständige Bezirksregierung Detmold ist angehalten, kurzfristig 5.000 Unterbringungsplätze in Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUEen) im gesamten Regierungsbezirk zu schaffen und hat daher auch Kontakt zur Stadt Rheda-Wiedenbrück aufgenommen.

Die beiden Optionen der Stadt

Option 1:  (Beschlossen in der Ratssitzung vom 2. Dezember. )

Die Bezirksregierung Detmold errichtet eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes NRW in Rheda-Wiedenbrück, mit der Folge, dass die Stadt Rheda-Wiedenbrück mittelfristig (bei gleichbleibendem Zugang für mindestens 2 Jahre) selbst keine Geflüchteten mehr aufnehmen und unterbringen müsste. 

Die Kinder werden in der ZUE betreut und erhalten ein schulnahes Angebot. Die Kapazität von 360 Plätzen wird 1:1 auf die Aufnahmeverpflichtung der Stadt Rheda-Wiedenbrück angerechnet. Das bedeutet, dass die Stadt Rheda-Wiedenbrück in den nächsten 10 Jahren insgesamt 360 Personen weniger unterbringen und versorgen muss. 

Für den Betrieb der Einrichtung ist die Bezirksregierung Detmold zuständig. Der Stadt Rheda-Wiedenbrück entstehen dadurch keine dauerhaften Kosten.

Wo könnte eine ZUE in Rheda-Wiedenbrück errichtet werden?

In Rede steht ein städtisches Grundstück an der Straße "Im Mersch" im Stadtteil Wiedenbrück. Dieses wurde im Jahr 2020 als Potentialfläche für zukünftige Gewerbeansiedlung erworben. Eine Gewerbeansiedlung ist in den nächsten 10 Jahren nicht umsetzbar.


Option 2: (Kommt zum Zuge, falls ein Bürgerentscheid die ZUE verhindert)

Die Stadt Rheda-Wiedenbrück errichtet in den nächsten zwei Jahren mindestens vier weitere städtische Unterbringungseinheiten mit einer Größe zwischen 60 - 80 Plätzen pro Einheit auf städtischen Grundstücken im Stadtgebiet. Darüberhinaus stellt die Stadt ausreichend Kita- und Schulplätze zur Verfügung.

Wo könnten die zukünftigen städtischen dezentralen Unterkünfte entstehen?

Aktuell stehen sieben Potentialflächen zur Errichtung von dezentralen Unterkünften zur Verfügung (grüne Punkte). Sollte keine ZUE in Rheda-Wiedenbrück enstehen, muss kurzfristig entschieden werden auf welchen Flächen die nächsten dezentralen Unterbringungseinheiten enstehen sollen. Für den Fall, dass kurzfristig weitere Unterbringunsmöglichkeiten benötigt werden, kann kurzfristig das Gemeindezentrum St. Johannes als Notunterkunft hergerichtet werden. Als weitere Option würde die Nutzung der Burgturnhalle im Raum stehen. Die Verwaltung setzt alles daran, diese Option zu vermeiden.


Wie könnten die zukünftigen dezentralen Unterkünfte aussehen?

Aktuell ist davon auszugehen, dass zukünftige dezentrale Unterkünfte in Modul- oder Containerbauweise entstehen würden. Dieses Bild zeigt die Unterkunft in Cotainerbauweise am Amselweg 14a.

Bisherige Beratungsfolge, Infoveranstaltungen und Dokumente

Ratssitzung 1.10.2024

In der Ratssitzung am Dienstag, 1. Oktober, wurde erstmalig über die Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes (ZUE) beraten. Nach der Bürgerfragestunde gab es umfassende Antworten.

Ratssitzung 28.10.2024

In der Ratssitzung am 28.10.2024 wurde das zweite Mail über die Einrichtung einer ZUE des Landes in Rheda-Wiedenbrück beraten. Es wurde eine Vertragung der Entscheidung beantragt.

Ratssitzung 02.12.2024

In der Ratssitzung am 02.12.2024 hat sich der Rat mehrheitlich für die Option 1 - Errichtung einer ZUE und deren Betrieb durch die Bezirksregierung - ausgesprochen. Der Betrieb der ZUE ist auf die Dauer von 10 Jahren und eine Höchstbelegung von 360 Menschen begrenzt.

Ratssitzung 09.12.2024

Infolge des Beschlusses zur Einrichtung einer ZUE in der Sitzung am 2. Dezember hat eine Bürgerinitiative die Absicht erklärt, ein Bürger-
begehren gegen den Ratsbeschluss einzuleiten. Der Rat hat die Zulässigkeit dieses Bürgerbegehrens bestätigt.
Da das Bürgerbegehren eine aufschiebende Wirkung für die Errichtung einer ZUE hat, werden parallel Planungen unternommen, um weitere städtische Unterbringungseinheiten zu errichten. Eine Prüfung von sieben potentiellen Standorten hat ergeben, dass die Fläche "Im Mersch" auch hier am geeignetsten ist.

Öffentliche Informationsveranstaltung 10.10.2024

Am Donnerstag, 10. Oktober, um 19 Uhr, waren alle Interessierten zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung in das A2-Forum eingeladen. Neben Bürgermeister Theo Mettenborg informierten Dr. Ina Epkenhans-Behr als zuständige Beigeordnete, der Erste Beigeordnete Christoph Krahn, Rüdiger Most als zuständiger Abteilungsleiter der Bezirksregierung Detmold und Martin Hempel als zuständiger Hauptdezernent der Bezirksregierung über das Thema und beantworteten Fragen aus dem Publikum.

Häufig gestellte Fragen zum Thema ZUE 

Diese FAQ-Liste wird regelmäßig aktualisiert.

  • Was ist eine ZUE?

    Die ZUEen werden vom Land betrieben und liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen Bezirksregierung. Die Leitung der Einrichtungen, die psychosoziale Erstberatung sowie die Verfahrensberatung obliegt dem Land. Die Bereiche Betreuung, Sicherheit und Verpflegung werden durch das Land an externe Dienstleister vergeben. Spätestens mit Inbetriebnahme der ZUE werden die dort vorgehaltenen Plätze zu 100 % auf die kommunale Unterbringungsverpflichtung angerechnet, sodass im Regelfall während der Betriebsdauer der ZUE für eine gewisse zeit nicht mit weiteren Zuweisungen von Geflüchteten in die Kommune gerechnet werden muss.

    Die untergebrachten Personen werden vollverpflegt und werden mit Hygieneartikeln versorgt. Betreuendes Personal ist rund um die Uhr vor Ort. Es werden tagesstrukturierende Freizeit-Angebote, Sportaktivitäten, Erstorientierungs- und Deutschkurse sowie Kinderspielstuben angeboten. Darüber hinaus gibt es in der Regel ein schulnahes Angebot. Eine Regelbeschulung erfolgt für in einer ZUE untergebrachte Kinder nicht. In den Einrichtungen wird eine Sanitätsstation für die medizinische Grundversorgung betrieben.

    Für jede Einrichtung wird von der zuständigen Bezirksregierung ein/e Umfeldmanager*in gestellt. Hierbei handelt es sich um eine Ansprechperson für die Anliegen von Nachbarn, Bürgerinnen und Bürgern sowie der Kommune.

    Bürgerschaftliches Engagement und ehrenamtliche Tätige sind in den Einrichtungen willkommen. Die Ehrenamtskoordination gehört insofern zum Leistungsumfang der Betreuungsleistungen.

    Beim beauftragten Verpflegungsdienstleister liegt die Verantwortung für den Betrieb der Kantine mit Ausgabe der Verpflegung. Anders als in kommunalen Einrichtungen erfolgt die Versorgung der Bewohner*innen von ZUEs im Wesentlichen durch Sachleistungen.

    Ein von der Bezirksregierung zu beauftragender Sicherheitsdienstleister ist für die Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs zuständig und 24/7 vor Ort präsent. Hierfür übernimmt dieser Eingangs- und Ausgangskontrollen, führt Aufsicht bei Neuankunft sowie Taschengeld-, Kleidungs- und Essensausgaben sowie bei der Durchführung von Transfers.

    Die Schutzsuchenden bleiben bis zur finalen Zuweisung in eine Kommune, bis zur Ausreise oder bis zur Abschiebung in der ZUE. Sorgeberechtige mit Kindern verbleiben regelmäßig nicht länger als 6 Monate in einer ZUE; Personen ohne Kinder regelmäßig nicht länger als 24 Monate.

    Den entsprechenden Leistungskatalog des Landes NRW „Betreuung für ZUEs“ finden Sie hier.

  • Was ist der Unterschied zu einer städtischen Unterkunft?

    Die ZUE ist für Geflüchtete die zweite Station nach einem kurzen Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes. Sofern nicht bereits während des Aufenthalts in der ZUE eine Ablehnung des Antrags und eine Rückführung in das Herkunftsland oder eine Überstellung in ein anderes EU-Land nach dem Dublin-Verfahren stattfindet, erfolgt innerhalb eines Zeitraums von maximal 24 Monaten bzw. bei Minderjährigen und ihren Sorgeberechtigten bis zu 6 Monaten eine Zuweisung der Personen in die Kommunen.

    ZUEen werden von den Bezirksregierungen als Landeseinrichtungen betrieben und durch eigenes Personal vor Ort geleitet. Die Verfahrensberatung der Bewohner erfolgt ebenfalls mit eigenem Personal der Bezirksregierung – ebenso wie eine psychosoziale Erstberatung der Bewohner. Der Betrieb mit den drei Bausteinen Betreuung, Verpflegung und Sicherheit wird dagegen an externe Dienstleister vergeben. Zur Betreuung gehören u.a. Unterhaltung und Betrieb der Einrichtung, Zimmerzuteilung, soziale Betreuung, Freizeitgestaltung durch Sport-, musikalische Angebote, Kinderbetreuung, Taschengeldauszahlungen, Versorgung mit Bekleidung und Hygieneartikeln, Gemeinschaftswäsche, medizinische Grundversorgung.

    Zum Umfang der Dienstleistungen gehört ebenso ein/e Umfeldmanager*in, der/die eine Mittlerfunktion zwischen der Aufnahmeeinrichtung und der Nachbarschaft bzw. Bürgerschaft der Kommune übernimmt. Er/Sie leistet Informations- und Aufklärungsarbeit und dient unter anderem als Anlaufstelle für etwaige Beschwerden.

    Das Land NRW verfügt derzeit über rund 27.740 Plätze in Zentralen Unterbringungseinrichtungen sowie 6.570 Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen. (Quelle: https://www.mkjfgfi.nrw/menue/flucht/entwicklungen-im-bereich-flucht-newsletter). Insbesondere die ZUE-Kapazitäten sollen ausgebaut werden.

    In den städtischen Einrichtungen wohnen Personen, die der Stadt Rheda-Wiedenbrück zugewiesen wurden. Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von der Stadt Rheda-Wiedenbrück und leben selbständig in den Unterkünften, die Kinder besuchen städtische Kindertageseinrichtungen oder sind schulpflichtig. Ziel ist die Integration der Geflüchteten mit langfristiger Bleibeperspektive in den Arbeitsmarkt, Schule und Gesellschaft. 

    Vorerst keine Zuweisungen mehr nach Inbetriebnahme

    Die in einer ZUE vorgehaltenen Kapazitäten werden 1:1 auf die Aufnahmeverpflichtung der Kommune angerechnet, in der sie betrieben wird.

    D.h. spätestens mit Inbetriebnahme der ZUE werden die dort vorgehaltenen Plätze zu 100 % auf die kommunale Unterbringungsverpflichtung angerechnet, sodass mittelfristig nicht mit weiteren Zuweisungen von Geflüchteten nach Rheda-Wiedenbrück gerechnet werden muss. In der Regel zielt die Bezirksregierung auf die Errichtung einer ZUE mit mindestens 450 Plätzen ab, da nur diese wirtschaftlich zu betreiben sind. Unter den in der Vorlage V223/2024 4. Erg. genannten Bedingungen ist die Bezirksregierung Detmold jedoch bereit in Rheda-Wiedenbrück eine ZUE mit 360 Plätzen zu errichten. Sollte eine ZUE in Rheda-Wiedenbrück entstehen würde vertraglich vereinbart, dass dort maximal 360 Personen untergebracht werden dürfen.

  • Warum befürwortet die Verwaltung die Einrichtung einer ZUE in Rheda-Wiedenbrück?

    Entlastung der Unterbringungssituation

    Die Anrechnung der Kapazitäten führt zu einer Entlastung der Unterbringungssituation und gewährt der Stadt Planungssicherheit. Es müssten vorerst keine weiteren eigenen städtischen Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden; Kosten für Anmietung/Ankauf oder Errichtung sowie Ausstattung entfallen somit. Angemietete Objekte könnten ggf. sukzessive auf den Wohnungsmarkt zurückgegeben werden.

    Auswirkungen auf das KiTa-, Schul- und Ganztagssystem

    In den letzten Jahren wurde sowohl das KiTa- als auch das Schul- und Ganztagssystem durch steigende Zuwanderung, sowohl im Fluchtkontext als auch im Kontext Arbeitsmigration stark gefordert. Es mussten zusätzliche Plätze geschaffen werden, um den gesetzlichen Anspruch erfüllen zu können. Auch mit Blick auf den Fachkräftemangel ist es bereits jetzt eine große Herausforderung die gesetzlichen Qualitätsstandards adäquat zu erfüllen. Die in einer ZUE untergebrachten Kinder haben keinen Betreuungsanspruch im KiTa-Bereich und unterliegen keiner Schulpflicht (diese wird erst durch die anschließende Zuweisung in eine Kommune ausgelöst) sodass das städtische KiTa-und Schulsystem nicht durch weitere zugewiesene Kinder gefordert würde.

    Entlastung für die finanziellen und personellen Ressourcen der Stadt

    Die Fachabteilungen der Stadtverwaltung (FB Soziales und Bürgerservice, FB Immobilienmanagement), die durch die permanenten Zuweisungen stark gefordert sind neue Unterkünfte für eine wachsende Anzahl von Geflüchteten aufzubauen und zu betreiben, könnten sich auf diejenigen Unterkünfte und Personen konzentrieren, die wir bereits jetzt in Rheda-Wiedenbrück bereits haben. Ferner werden Finanzmittel nicht durch die Errichtung zusätzlicher Unterkunftsgebäude gebunden.

  • Wieso eine ZUE in Rheda-Wiedenbrück?

    Wieso ist die Stadt Rheda-Wiedenbrück im Gespräch mit der Bezirksregierung Detmold über die mögliche Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes für 360 Geflüchtete?

    Die Bezirksregierung Detmold hat die Stadt Rheda-Wiedenbrück aufgefordert, nach einem Grundstück für eine mögliche Landesunterkunft zur Unterbringung von Geflüchteten zu suchen. Daraus ergeben sich für die Stadt Rheda-Wiedenbrück nun zwei Optionen:

    1. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück ermöglicht der Bezirksregierung Detmold eine ZUE als Landeseinrichtung auf einem städtischen Grundstück zu errichten. Kostenträger wäre das Land NRW, organisatorisch zuständig wäre die Bezirksregierung Detmold. Die 360 Plätze würden 1:1 auf die Aufnahmeverpflichtung der Stadt angerechnet werden und Rheda-Wiedenbrück müsste vorerst nicht mehr selbst Geflüchtete kommunal unterbringen und betreuen.

    ODER:

    2. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück ist weiterhin selbst vollumfänglich zuständig für die Unterbringung von Geflüchteten, die ihr vom Land NRW zugewiesen werden. Das bedeutet, dass – wenn die durchschnittlichen Zugangszahlen fortgeschrieben werden – jedes Jahr Unterbringungskapazitäten für rd. weitere 180 Personen geschaffen und Kita- und Schulplätze gestellt werden müssen.

  • Muss Rheda-Wiedenbrück weiterhin Geflüchtete aufnehmen?

    Ja - Das Recht auf Asyl ist im Grundgesetz der BRD verankert. Solange schutzsuchende Menschen in unser Land kommen, solange sind alle Kommunen in Deutschland gleichermaßen zur Aufnahme dieser Geflüchteten verpflichtet

  • Wie werden die Flüchtlinge in Deutschland verteilt?

    Sobald sich Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in Deutschland asylsuchend melden, werden sie auf die Bundesländer verteilt. Das geschieht nicht zufällig, sondern nach Quoten, die jährlich nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel neu ermittelt werden. Das Land NRW nimmt insgesamt rund. 21 Prozent der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge auf. Innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt eine Verteilung auf die Kommunen nach Aufnahmequoten, die nach komplexen Formeln errechnet werden. Für Rheda-Wiedenbrück beträgt diese Quote aktuell rund 0,27 Prozent. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück hat keine Einflussmöglichkeit auf diese Quote.

  • Verfügt Rheda-Wiedenbrück noch über freie Unterkünfte zur Aufnahme geflüchteter Menschen?

    Aktuell ist Rheda-Wiedenbrück mit rund 130 freien Plätzen (inklusive der bereits beschlossenen Unterkunft am Eibenweg mit 60 Plätzen) noch in der Lage, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Unterbringung nachzukommen. Dieses ist jedoch nur sowohl durch den Neubau von größeren Unterbringungseinheiten (Amselweg und Hellweg – mit einer jeweiligen Kapazität von 70 bis 80 Personen) sowie die Anmietung von rund 60 Wohnungen und Häusern möglich. Problematisch ist hierbei, dass der private Wohnungsmarkt bereits weitestgehend erschöpft ist. Weitere Unterkünfte könnte die Stadt Rheda-Wiedenbrück zukünftig in Container-Bauweise mit 60 bis 80 Plätzen schaffen. Hierfür müssen dann Grundstücke im Stadtgebiet gefunden werden, was immer schwieriger wird. Notfalls müsste erneut die Notunterkunft im ehemaligen Pfarrheim St. Johannes wieder in Betrieb genommen werden oder es müssten erneut Turnhallen belegt werden. Letzteres will die Stadtverwaltung aber unbedingt vermeiden.

  • Kommen durch eine ZUE mehr Flüchtlinge nach Rheda-Wiedenbrück als ohne ZUE?

    Ausgehend von durchschnittlich rund 180 schutzsuchenden Menschen, die Rheda-Wiedenbrück weiterhin pro Jahr zugewiesen werden (wenn sich die Zuweisungszahlen aus 2024 fortsetzen), würden der Stadt in den nächsten rund 2 Jahren im Rahmen der „normalen“ Zuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz ohnehin weitere 360 geflüchtete Menschen zugeteilt werden.

    Eine ZUE ist eine Großunterkunft, sodass innerhalb eines kurzen Zeitraums bis zu 360 Geflüchtete nach Rheda-Wiedenbrück kommen. Die Belegung erfolgt nach Inbetriebnahme jedoch nicht sofort in Volllast; vielmehr ist eine sukzessive Belegung über einen längeren Zeitraum der Regelfall. Betreiber der ZUE wäre die Bezirksregierung Detmold.

    Wenn Rheda-Wiedenbrück weiter kommunale Zuweisungen erhält, erfolgt dies wochenweise und für diese müssen sukzessive 80er-Unterkunfts-Einheiten durch die Stadt Rheda-Wiedenbrück selbst errichtet und betrieben werden.

  • Werden der Stadt auch 360 Geflüchtete auf das Aufnahmesoll angerechnet, wenn die ZUE tatsächlich z. B. nur zur Hälfte belegt ist?

    Ja. Maßgeblich für die Anrechnung ist die Kapazität der Unterkunft (Zahl der Plätze).

  • Warum wurde das Grundstück „Im Mersch“ ausgewählt?

    Das Grundstück „Im Mersch“ wurde in 2020 von der Stadt Rheda-Wiedenbrück erworben. Die Regionalplanung sieht an dem Standort in der Langfristplanung Gewerbe vor. Eine Nutzung für Gewerbe ist in den nächsten 10 Jahren aber nicht realistisch. Die Größe des Grundstücks ermöglicht einen Campus-Charakter bei der Aufstellung der Container, große Aufenthaltsbereiche und Freizeitangebote. Das Grundstück ist vergleichsweise entlegen zu Wohnbereichen, der ÖPNV ist ebenso wie Nahversorger gut erreichbar.

  • Wird das Grundstück für die ZUE an das Land NRW verkauft?

    Nein - die Fläche bleibt im Eigentum der Stadt Rheda-Wiedenbrück und würde an das Land NRW für die Dauer des Betriebs der ZUE für einen Zeitraum von 10 Jahren verpachtet.

  • Wie stellt die Stadt sicher, dass nicht mehr als die in Rede stehenden 360 Geflüchteten in dieser ZUE aufgenommen werden?

    Mit dem Land NRW wird eine sogenannte Kooperationsvereinbarung geschlossen, die regelt, dass nicht mehr als 360 Personen in einer auf dem Grundstück zu errichtenden ZUE aufgenommen werden dürfen. Darüber hinaus wird über die Baugenehmigung die Maximalbelegung auf 360 Plätze limitiert.

  • Für wie lange ist eine mögliche ZUE geplant?

    Eine ZUE ist für maximal zehn Jahre geplant. Danach endet der Pachtvertrag. Eine kürzere Laufzeit wäre für das Land NRW nicht wirtschaftlich.

  • Wie wird die Sicherheit gewährleistet?

    Der Gewährleistung der Sicherheit in Gemeinschaftsunterkünften kommt eine besondere Bedeutung zu. Die Sicherheit ist der Bezirksregierung Detmold als Betreiber der ZUE ein großes Anliegen.

    Ein 24/7 vor Ort anwesender Sicherheitsdienst (3-Schichten) kümmert sich um die Sicherheit in der Einrichtung. Mithilfe von Freizeitangeboten und der sozialen Betreuung der Bewohner durch Mitarbeitende eines Betreuungsdienstes wird möglichen sozialen Spannungen vorgebeugt. Trotzdem kann es beim Zusammenleben von Menschen in Gemeinschaftsunterkünften zu Konflikten kommen. Durch die Mitarbeitenden des Betreuungsverbandes und des Sicherheitsdienstes können solche Spannungen in der Regel aufgefangen und Konflikte schnell befriedet werden. Dem Sicherheitsdienst obliegt auch die Einleitung von Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen im Brandfall. Die Landeseinrichtung ist umzäunt und der Zugang nur über eine 24/7 besetzte Pforte möglich. Besucher müssen sich ausweisen und erhalten einen Besucherausweis für die Dauer des Besuches. Die Bewohner und Mitarbeiter werden bei Ein- und Ausgang registriert.

    Die Auswahl des Sicherheitsdienstes erfolgt in Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens. Kriterien sind der Preis, Referenzen, mehrsprachiges Personal, interkulturelle Kompetenzen.

    Die nachvollziehbaren Sicherheitsbedenken hat die Verwaltung der Stadt Rheda-Wiedenbrück zum Anlass genommen, mit der Kreispolizeibehörde Gütersloh Kontakt aufzunehmen. In Gütersloh gibt es bereits zwei Landesunterkünfte, die sicherheitstechnisch betrachtet werden konnten. Die Aussage der Polizei bzgl. dieser Unterkünfte war, dass es an den Unterkünften bisher keine relevanten Einsatzlagen gab.

    Über einen regelmäßigen Austausch wird sichergestellt, dass sich Einrichtungsleitung, Betreuungsdienstleister, Polizei, Ordnungsamt der Kommune abstimmen und mögliche Probleme gemeinsam angehen.

  • Wer wird in der ZUE des Landes wohnen?

    In der Unterkunft werden alleinreisende Männer, Frauen und auch Familien aus unterschiedlichen Herkunftsländern und Kulturen leben.

  • Wie werden die Geflüchteten in einer ZUE betreut?

    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung sind als Einrichtungsleitung und Verwaltungskräfte vor Ort. Die Bezirksregierung beauftragt ferner Dienstleister mit der Betreuung. Dies können freie Träger wie beispielweise DRK, Malteser, Johanniter etc. sein.

    Die Betreuung erfolgt rund um die Uhr (24/7), sodass auch nachts Ansprechpartner und An-sprechpartnerinnen in den Einrichtungen anwesend sind. Dies umfasst sowohl die Sozialbetreuer wie auch den Sicherheitsdienst.

    Neben einer Sozialbetreuung gibt es eine Kinderbetreuung, ein schulnahes Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche, Erstorientierungskurse für Erwachsene, Freizeitangebote für unterschiedliche Gruppen, eine Sanitätsstation, ein Facility Management und ein sogenanntes Umfeldmanagement. Ferner sind Sozialbetreuer und Ansprechpartner der Bezirksregierung in der ZUE. Hilfe bei Anträgen erfolgt ebenfalls durch einen Anbieter innerhalb der ZUE. Des Weiteren werden die in der ZUE wohnenden Menschen dort auch vollständig verpflegt.

  • Wie wird die Qualität der Dienstleister in einer ZUE kontrolliert?

    Mitarbeitende der Bezirksregierung sind vor Ort in der ZUE tätig. Sie betreiben die Unterkunft, sind mit den Dienstleistern im Gespräch und haben die Qualität der Aufgabenerfüllung im Blick. Die Bezirksregierung überprüft unangekündigt ihre Dienstleister, um die Qualität in der Aufgabenerfüllung zu kontrollieren.

  • Wie sollen in einer ZUE so viele Menschen an einem Ort integriert werden?

    Bei einer ZUE als Landesunterkunft handelt es sich um eine zeitlich befristete Unterbringung der schutzsuchenden Personen. Die eigentliche Integrationsarbeit findet nach der Zuweisung an eine aufnehmende Kommune statt. Die ZUE ist vielmehr ein Ort des Ankommens, der der ersten Orientierung in Deutschland dient. In der ZUE erhalten die Geflüchteten allerdings auch bereits Deutschkurse und Angebote zur Stärkung der Alltagskompetenz.

  • Wie betreut und integriert die Stadt Rheda-Wiedenbrück die bereits aufgenommenen Geflüchteten?

    In Rheda-Wiedenbrück sind die geflüchteten Menschen in über 100 Objekten untergebracht. Das Team der Stadtverwaltung und viele ehrenamtlich Engagierte setzen sich dafür ein, dass die Geflüchteten in Rheda-Wiedenbrück gut aufgenommen werden und sich integrieren können. Die Kitas und Schulen engagieren sich dafür, dass die zu uns kommenden Kinder ihre Bildungschancen wahrnehmen können. In einer ZUE als Landesunterkunft steht allerdings deutlich mehr Personal zur Betreuung und Beratung zur Verfügung. Einen Betreuungsschlüssel wie in einer ZUE (Betreuung im 3-Schicht-System) oder auch einen 24/7-Sicherheitsstandard kann die Stadt nicht vorhalten. Dies hängt u.a. auch damit zusammen, dass mit einer kommunalen dezentralen Unterbringung von Geflüchteten in vielen unterschiedlichen Gebäuden höhere personelle und logistische Aufwände als mit einer zentralen Großunterkunft verbunden sind.

  • Müssen für Kinder einer ZUE im Kindergartenalter auch Kita-Plätze in den städtischen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden?

    Nein - da in der ZUE die Kinder im Kindergartenalter unmittelbar in entsprechenden Räumlichkeiten betreut werden, muss die Stadt keine weiteren Kita-Plätze zur Verfügung stellen.

  • Müssen für Kinder einer ZUE im schulpflichtigen Alter Schulplätze in den städtischen Schulen zur Verfügung gestellt werden?

    Nein - für die Dauer des Aufenthalts in einer ZUE besteht für Kinder und Jugendliche keine Schulpflicht, d.h. es müssen keine weiteren Schulplätze in unseren Schulen zur Verfügung gestellt werden.

    In der ZUE findet ein schulnahes Bildungsangebot statt, welches auf den Schulalltag in Deutschland vorbereitet und auch die Alphabetisierung umfasst. Das Bildungsangebot in der ZUE entlastet somit auch die Schulen.

  • Wer zahlt die Leistungen für Geflüchtete?

    Die Leistungen für Asylbewerber, die in einer ZUE untergebracht sind, übernimmt das Land NRW. Bei Asylbewerbern, die unmittelbar einer Kommune zugewiesen sind, müssen Leistungen von der Kommune selbst erbracht werden. Die Kommune erhält vom Land eine Teilerstattung der Kosten, der Städte- und Gemeindebund kritisiert aber seit langem, dass diese Teilerstattung nicht kostendeckend ist.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?

    Fragen können auch an das dafür eingerichtete Postfach zue@rh-wd.de gesandt werden.