Informationen über die mögliche Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes
In der Ratssitzung am 02.12.2024 hat sich der Stadtrat mehrheitlich für die Errichtung einer ZUE und deren Betrieb durch die Bezirksregierung ausgesprochen. Der Betrieb der ZUE ist auf die Dauer von 10 Jahren und eine Höchstbelegung von 360 Menschen begrenzt. (siehe unten: Ratssitzungen vom 2. und 9. Dezember.)
Der Entschluss wurde gefaßt vor dem Hintergrund, dass die Stadt verpflichtet ist, zugewiesene Flüchtlinge aufzunehmen. Bei den eigenen Unterbringungseinrichtungen (städtische Notunterkünfte, Holzständer- oder Containerbauten für jeweils ca. 60 Menschen und zugemietete Wohnungen) stößt die Stadt an ihre Grenzen, ebenso bei der Zahl der Kita- und Schulplätze sowie der verfügbaren Standorte und der für die Betreuung nötigen Mitarbeiter. Wird eine ZUE errichtet, übernimmt die Bezirksregierung die Betreuung der dort lebenden Flüchtlinge, sorgt für erste Sprach- und Integrationskurse und trägt den Großteil der anfallenden Kosten. Zugleich werden die dort zugewiesenen Menschen auf die Aufnahmequote der Stadt angerechnet.
Da ein Bürgerbegehren gegen die Errichtung einer ZUE angestrengt wird, trifft die Stadt parallel weiterhin Vorkehrungen für die Errichtung städtischer Notunterkünfte, da sie weiterhin von regelmäßigen Zuweisungen von Flüchtlingen durch das Land ausgehen muss. Gehen die Zuweisungen im aktuellen Maße weiter, werden im kommenden Sommer die vorhandenen Kapazitäten erschöpft sein.
Sowohl für die ZUE als auch für die nächsten beiden kommunalen Unterbringungseinheiten in Containerbauweise ist nach Abwägung aller Alternativen ein städtisches Grundstück "Im Mersch" der geeignetste Standort.
Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss
Die Bürgerinitiative „In Vielfalt ohne Angst“ hat gegen den Ratsbeschluss ein Bürgerbegehren initiiert. Es richtet sich gegen den Ratsentscheid zur Errichtung der ZUE vom 02.12.2024. Der Rat hat am 09.12. über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beschlossen
- Die Initiatoren haben bis zum 04.03.2025 Zeit, 2.744 gültige Unterschriften vorzulegen.
- Liegen ausreichend gültige Unterschriften vor, kann der Rat dem Bürgerbegehren entsprechen oder es ablehnen.
- Kommt es zu einer Ablehnung wird innerhalb von drei Monaten nach diesem Beschluss ein Bürgerentscheid durchgeführt. Diese Abstimmung erfolgt als Briefabstimmungsverfahren.
- Der Bürgerentscheid ist erfolgreich bei Mehrheit der gültigen Stimmen, wenn diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Bürger*innen beträgt. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Vor Ablauf von zwei Jahren kann er nur auf Initiative des Rates durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.
Aktuelle Flüchtlingssituation:
- In Rheda-Wiedenbrück leben aktuell rd. 1.300 Geflüchtete, davon 900 in städtischen Unterkünften oder in von der Stadt angemietetem Wohnraum.
- In den letzten 10 Jahren sind im Durchschnitt pro Monat 9 Geflüchtete hinzugekommen, d.h. 107 Geflüchtete pro Jahr, die die Stadt Rheda-Wiedenbrück unterbringen musste.
- In den letzten drei Jahren sind im Durchschnitt 15 Personen pro Monat hinzugekommen. Bei gleichbleibenden Zuwächsen reichen die städtischen Unterbringungskapazitäten spätestens im Herbst 2025 nicht mehr aus.
- Die Stadt Rheda-Wiedenbrück, d.h. die städtische Verwaltung, aber auch die Kitas und Schulen kommen bereits jetzt an ihre Leistungsgrenzen bei der Unterbringung und Betreuung/Beschulung der Geflüchteten.
- Es ist leider nicht davon auszugehen, dass die derzeitigen bundespolitischen Maßnahmen kurz- und mittelfristig dazu führen, dass die Anzahl der Geflüchteten deutlich abnimmt.
- Die auch für Rheda-Wiedenbrück zuständige Bezirksregierung Detmold ist angehalten, kurzfristig 5.000 Unterbringungsplätze in Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUEen) im gesamten Regierungsbezirk zu schaffen und hat daher auch Kontakt zur Stadt Rheda-Wiedenbrück aufgenommen.